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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe auf Nachfrage der ev. Kirchengemeinde einem 10jährigen Mädchen aus dem Iran meine Violine geschenkt. Das Mädchen hatte bereits im Iran Violinunterricht und kann nun in einer Lebacher Schule weiter an dem Instrument ausgebildet werden. Die ev. Kirchengemeinde sieht sich im Nachhinein außerstande, die mir zugesagte Spendenbescheinigung auszustellen, da sie keine Aussage über die Höhe der Bescheinigung machen könne.
Zum Instrument: Ich wurde bis 1964 am Lehrerseminar in Lebach ausgebildet. Dort war es für alle Pflicht, primär an einer Violine ausgebildet zu werden. Mein Vater zahlte für meine Violine 27.000 Franken. Das war ein halber Monatslohn für einen Hüttenarbeiter. Nach anderthalb Jahren gab ich das Violinspielen wg. mangelndem Interesse auf.
Ich bewahrte das Instrument gut verpackt und wohl temperiert über die ganzen Jahre in der Hoffnung auf ,dass eine meiner beiden Töchter vielleicht Interesse hätte. Dem war aber leider nicht so.
Nach Anfrage der ev. Kirchengemeinde schien mir das eine gute Gelegenheit, das Instrument seiner Bestimmung zuzuführen und gleichzeitig einem armen Kind etwas Gutes zu tun.
Nun zu meiner Bitte an Sie als Experten bei der Wertschätzung eines Instrumentes:
Wären Sie bereit, nach Begutachtung der Violine einen Schätzwert zu benennen, den die Kirchengemeinde in die Spendenbescheinigung eintragen könnte?
Vielen Dank
Fernaussagen bringen nämlich nicht viel, erst recht nicht, wenn keine Bilder vorhanden sind.
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