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peerceval Profilseite von peerceval, 05.11.2015, 22:08:05
Wie verkauft man eigentlich eine Geige?

Üblicherweise wird die Frage hier anders herum gestellt. Heute soll es aber so rum sein:

Ich hatte mir ja vor zwei Jahren eine neue Geige gekauft. Vorher hatte ich auf einer Cunault Geige von 1890 gespielt - sicher keine 'Stradivari', aber eben so sicher auch keine billgige 0815 Geige. Die liegt bei mir nun allerdings einfach nur so in ihrem Kasten und wird nicht mehr gespielt. Das tut ihr gewiss nicht gut. Und das hat sie auch nicht verdient. Immerhin hatte ich sie mir 1982 mühsam erarbeitet. Und sie hat mir über 30 Jahr gute Dienste geleistet.

Nun stehe ich vor einer einfachen Frage: Wie verkauft man eigentlich eine Geige? So, dass es für beide Parteien fair ist? Was würdet Ihr tun? Was würdet ihr raten?
 

merci, P.

asmahan Profilseite von asmahan, 05.11.2015, 22:59:09

Ich würde zuerst einmal von einem vertrauenswürdigen Geigenbauer den jetzigen Verkaufswert der Geige schätzen lassen (soviel ich weiss, liegt der in der Regel etwas tiefer als der Versicherungswert, wenn es nicht gerade um ein Top-Instrument geht). Dann würde ich versuchen, das Instrument an einer Musikhochschule (oder mehreren) auszuschreiben. Falls Du es Dir leisten kannst, nochmals etwas günstiger und mit HInweis auf den effektiven Schätzpreis, das erhöht die Verkaufschancen und gibt vielleicht einem Studenten, einer Studentin mit nicht so viel Geld etwas mehr Luft.

 

Manche Konservatorien hier in der Schweiz haben sogar auf ihrer Website eine Instrumentenbörse, wo man Anzeigen einstellen kann. Für ein Instrument, das man in gute Hände geben möchte, ist das meinem Gefühl nach der sympathischste Weg - aber es kann natürlich dauern, bis man einen Abnehmer findet, und manchmal klappt es auch gar nicht. Ich habe den Tip trotzdem notiert - als Alternative zu den naheliegenden Optionen, die Dir mitsamt ihren Nachteilen ja sicherlich ohnehin bekannt sind.

 

Gruss

asmahan

 

 

Gloriaserni Profilseite von Gloriaserni, 04.05.2017, 15:04:19

Stimmt alles bis auf die Geigenbauer ! Die Meisten geben keine Auskunft !

code759 Profilseite von code759, 04.05.2017, 16:10:33
Naja, eine grobe Einschätzung geben die meisten schon. Und ich kann auch verstehen, dass man nicht drei Mal am Tag eine Böhmenfiddel mit italienischem Zettel auf dem Tisch haben möchte.
Norbert_V Profilseite von Norbert_V, 04.05.2017, 22:26:58

Hallo, mein Geigenbauer gibt auch keine Preisschätzungen einfach so ab. Für eine etwas genauere Preisfindung muss er ja schon Zeit investieren und auch sein Fachwissen einsetzen. Wenn da jeden Tag zig Leute mit einer ebay-Geige vorbeikommen, dann kommt er ja kaum noch zum Arbeiten. Wenn man allerdings Reparaturen bei ihm an der Geige vornehmen lässt, dann gibt er auch, seine Einschätzung zum Wert und zur Herkunft der Geige ab. Sonst kostet es min 45 EUR bzw 2% vom Schätzwert. Dann allerdings auch mit schriftlichem Wertgutachten.

Flitzebogen Profilseite von Flitzebogen, 05.05.2017, 09:25:13

Gleich eine Anschlussfrage:  Wie geht man dann mit den Interessenten um? Wie organisiert man es als Privatmensch, dass der Interessent die Geige für eine Weile mitnehmen und ausprobieren kann, so dass man trotzdem irgendeine Sicherheit in der Hand behält?

asmahan Profilseite von asmahan, 05.05.2017, 10:16:07

Ich habe mal einen Bogen daheim ausprobieren wollen, und der Verkäufer hat es so gemacht:

 

- ich habe eine Anzahlung geleistet (Hälfte des Kaufbetrags)

- Ich musste dem Verkäufer eine Ausweiskopie übergeben

- Der Verkäufer setzte einen kurzen Vertrag auf, in dem die Ausleihe des Bogens und der Betrag der Anzahlung vermerkt und unterzeichnet wurden. Davon erhielten beide ein Exemplar.

 

Bei einer Geige geht es in der Regel natürlich um einen wesentlich höheren Sachwert; da würde sich vielleicht vorher eine kurze Nachfrage bei einem Juristen lohnen, ob das vorgeschlagene Verfahren genug Sicherheit bietet.

Neuester Beitrag code759 Profilseite von code759, 05.05.2017, 21:45:32
So habe ich das auch gemacht (als Käufer), allerdings bei einer Anzahlung von 500€ statt der Hälfte.
Als Warnung aber folgendes: Das Kopieren oder einscannen eines Personalausweises ist in Deutschland gesetzlich seit ein paar Jahren verboten. Auch wenn selbst einige Staatsbehörden das noch nicht begriffen haben und die Praxis anders aussieht.
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