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Geigerreparatur und Schadenersatz

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Zugeordnete Kategorien: Instrumentenpflege

Noel Profilseite von Noel, 26.04.2014, 10:00:52
Geigerreparatur und Schadenersatz

Hallo, Leute,

im März hat eine Freundin von mir ihre Geiger reparieren gelassen. Da sie ab Mai viele Aufnahmeprüfungen an der Uni hat, hatte sie Sorge um die Zeit, nämmlich Anpassungszeit mit der neu reparierten Geiger und Übungszeit usw. Da hat der Geigerbauer(Reparaturarbeiter) gesagt, dass die Repartur spätestens bis 16.4. fertig wurde. 

Aber heute ist schon 26.4., er hat mir nichts gesagt, keine Antwort und sogar ist er jetzt in Frankreich! (Das hab ich von einer Mitarbeiter von ihm gehört.) Er komme erst nächste Woche zurück. Meine Freundin hat im momentan viel Sorge um die Geiger und Prüfung.

Was soll meine Freundin dagegen machen? Kann sie Schadenersatz fordern? Und wie?

Bitte helfet ihr mal ..!

 

Viele Grüße

Noel

sofie Profilseite von sofie, 26.04.2014, 11:06:53
Nein. Schadenersatz fordern ist sicher nicht der richtige Weg.
Das kann einem immer passieren dass eine Reparatur länger als geplant braucht und du kannst auch von niemandem verlangen auf seinen Urlaub zu verzichten.
Wenn ich meine Geige zum GB bringe, dann stellt er mir bei Bedarf für die Zeit ein etwa gleichfertiges Instrument zum Üben und Spielen zur Verfügung. Dauert es dann etwas länger ist das auch kein Problem. Wäre es wirklich knapp mit einem Konzert, würde ich eben mit der Leihgeige ein paar Tage länger spielen .
Womit übt deine Freundin denn jetzt? Es ist Aufgabe des Musikers für ein Instrument zu sorgen. Sie muss doch mit irgendetwas üben... Hat sie kein Zweitinstrument, muss sie um eine Leihgeige für die Zeit der Reparatur bitten. (ich habe ein Zweitinstrument und mache es auch...)
Jeder Geiger sollte in der Lage sein nach etwas Eingewohnungszeit auch auf einem anderen Instrument zu spielen. Bei der Aufnahmeprufung geht es vor allem darum wie man geigt und nicht welches Instrument man spielt...
Neuester Beitrag asmahan Profilseite von asmahan, 26.04.2014, 13:40:31

Klar, eine rechtliche Handhabe hat man in diesem Fall nicht, aber wenn der Geigenbauer die Reparatur auf einen bestimmten Termin zugesichert hat und diesen nicht einhalten kann, dann ist er dem Kunden zumindest eine entsprechende Mitteilung schuldig; dann hätte sich die Wartezeit auch mit einem Leihinstrument überbrücken lassen. Wenn aber offenbar noch ein Mitarbeiter im Geschäft ist, würde ich an eurer Stelle mit diesem eine Lösung suchen.

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