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Cites Musikinstrumentenbescheinigung bei Auslandsreisen

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Geige Profilseite von Geige, 04.09.2014, 03:21:48
Cites Musikinstrumentenbescheinigung bei Auslandsreisen

Das Reisen mit Instrumenten ins Ausland wird deutlich komplizierter.


Laut eines Beschlusses soll Ende 2014 von Staats wegen eine personenbezogene Musikinstrumentenbescheinigung auf die verwendeten Materialien für Auslandsreisen eingeführt werden. In einigen Ländern ist diese bereits erforderlich (z.B. USA). Auf dem Index stehen vor allem die im Instrumentenbau benutzten, schützenswerten Materialien Elfenbein, Schildpatt, Fischbein und Riopalisander. Wer diese Bescheinigung bei der Einreise ins Ausland nicht vorweisen kann, läuft möglicherweise Gefahr, dass Instrumente bei der Einreise beschlagnahmt werden. Es soll schon Fälle gegeben haben, dass den  Musikern die Einreise verweigert wurden und angeblich selbst Musiker von der Bühne geholt wurden.... 
Diese Form der Reglementierung an bereits bestehehnden Gegenständen halte ich für stark übertrieben. 

Genaueres darüber gibt es in einem Merkblatt 

Für meine Elfenbeinkopfplatten, die ich in meiner Geigenbauwerkstatt bei Restaurierungsarbeiten alter, hochwertiger Bögen anbringe, habe ich Zertifikate, die Bescheinigen, dass diese aus europäischen Lagerbeständen (davon existieren in Deutschland noch etwa 50 Tonnen) und nicht von illegalem Handel herrühren. Was ist jedoch mit den Altbeständen traditionsreicher Bogenbauwerkstätten?

Wer kann die Herkunft des Elfenbeins bei älteren Bögen vorweisen. Darf mit solchen Bögen nicht mehr im Ausland aufgetreten werden? Müssen die Kopfplatten extra für Konzerte im Ausland teuer umgebaut werden? Bögen vor 1947 erhalten einenAntiquitätenstatus. Dieser gilt jedoch nur innerhalb der EU. Wie soll jedoch bei einem solchen Bogen ernsthaft bescheinigt werden, dass die Elfenbein Kopfplatte wirklich Original von vor 1947 ist und nicht z.B. 1949 erneuert wurde. ....

Einreiseregulierungen bei Waffen ja, aber hier..... (oder etwa avatar!?)

Der verwendete Elfenbeinersatz Mammut lässt sich im Querschnitt durch eine zum Elfenbein unterschiedlich gekreuzte Maserung erkennen. Nur im verarbeiteten Zustand bei einer Kopfplatte ist diese Querschnittsansicht so gering, dass sich dieses Merkmal kaum erkennen lässt und bei der Zuordnung selbst einen Fachmann vor Probleme stellt.

Welcher unglaubliche Verwaltungsaufwand kommt da auf die Geigenbauer und die Musiker zu?

Kann es darauf hinauslaufen, dass Musiker ihre Bögen umrüsten müssen?

Wird man gezwungen sich unbedenkliche Reiseinstrumente zuzulegen?

Verantwortungsbewusster Umgang mit den Ressourcen ist unbedingt notwendig, aber ob dieser Weg und der damit verbundene Kosten- & Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Ergebnis steht halte ich für fragwürdig.

Viele Grüße

Christian Adam (Geigenbaumeister)

 

rudiratlos Profilseite von rudiratlos, 05.09.2014, 11:39:47

Sehr geehrter Verfasser dieses wertvollen Beitrages: Eine vom Inhalt sehr wichtige internationale Vereinbarung zum Schutz bedrohter Tier-und Pflanzenarten führt durch die bereits durchgeführte rigorose Umsetzung von amerikanischen Zollbeamten zu einer Gefährdung ausländischer Orchestergastspiele in Amerika: Nach meinen Informationen wurden Instrumente( Bögen) bei einem USA Gastspiel der Münchener Philharmoniker kurzzeitig beschlagnahmt.

Ich kann auch nach Rücksprache mit Berliner Geigen- und Bogenbauern nur empfehlen bei Kopfplattenerneuerungen generell nur noch Mammut oder Silber-bzw.Goldkopfplatten zu verwenden.

Elfenbeinkopfplatten,die nicht original sind,sollten beim nächsten Bogenbezug gegen oben aufgeführte Kopfplatten ausgetauscht werden.

Besitzer alter Bögen sollten sich von Geigen-bzw.Bogenbaumeistern das Alter ihrer Bögen(vor 1947!) mit Begleitfotos der betreffenden Bögen schriftlich bestätigen lassen.

Herr Adam hat nicht erwähnt, das auch Fischbeinbewicklungen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen.Viele englische Bögen sind original mit solchen sehr langlebigen Bewicklungen ausgestattet und müssten wenn die Bögen nach 1947 gebaut wurden aus Sicherheitsgründen ausgewechselt werden.

Das Hauptproblem ist derzeit, dass eigentlich kein Geigenbauer-oder Bogenbauer genau weiß,wie eine CITES Bescheinigung aussehen muss,die es einem Musiker ermöglicht, bei Reisen außerhalb der EU, das Washingtoner Artenschutzabkommen einzuhalten.

CITES Bescheinigungen sind weiterhin personalisiert und müssen für jeden Bogen einzeln ausgestellt werden und haben auch nur eine Gültigkeit von drei Jahren. Dies sind zumindest meine Informationen.

Das heisst,jeder Musiker kann sich nach drei Jahren wieder um neue Bescheinigungen kümmern.

Im Verkaufsfall muss sich der Käufer in jedem Fall eine neue CITES Bescheinigung holen.

Für Geigen- oder Bogenbauer würden sich aus diesen gesetzlichen Bestimmungen erhebliche Handelsnachteile ergeben.

 

Geige Profilseite von Geige, 05.09.2014, 19:41:38

Das Fischbein  habe ich oben  in meinem Beitrag mitgenannt, jedoch Allgemein gehalten, da nicht nur  Umwickelungen der Bögen, sondern bei einigen alten holländischen Geigenbauern ebenso das auf dem Index stehende schwarze Fischbein vom Walfisch im Einlagespan verbaut wurde. Dieser Bestandteil kann nicht ausgetauscht werden. Besitzer dieser Instrumente dürften demnach damit nicht mehr  außerhalb der EU auftreten.....

Die CITES Bescheinigung betrifft  alle Instrumente , wenn also jemand z.B. mit einem 500,-Euro Set ins Ausland reist, muss er einen Geigenbauer aufsuchen und sich die entsprechende  Bescheinigung holen. (ich bin damit bereits konfrontiert worden, habe in diesem Fall nur ein kurzes Zertifikat ausgestellt).  Kostenlos wird das kein Geigenbauer ausstellen. Hier entsteht  eine völlige Unverhältnismäßigkeit.

Ein weiteres Problem sehe ich in der Personenbezogenheit. Sollte ein Bogen/ Instrument verkauft werden, nutzt eine Bescheinigung, die möglicherweise unmittelbar vor dem Verkauf dem Vorbesitzer ausgestellt wurde nichts mehr......

Zuständig für die Antragstellung ist das  Bundesamt für Naturschutz mit der entsprechenden Vorlagebescheinigung www.bfn.de/0305_antragstellung.html . Wie ein allgemeingültiges Zertifikat dann aussehen muss kann ich noch nicht sagen. Ich versuche mal beim Landesamt Auskunft zu bekommen.

Infos zu dem Antiquitätenstatus gibt es hier: www.bfn.de/0305_antiquitaeten.html

Als Geigenbauer wünsche ich mir  vielmehr die Arbeiten am Instrument als die eines  Bürokratenreiters.

Viele  Grüße Christian Adam (Geigenbaumeister)

Geige Profilseite von Geige, 09.09.2014, 09:56:14

Wie Rudiratlos schon schrieb, werden insbesondere bei Einreisen in die USA  die Cites Richtlinien  sehr streng genommen. Die EU Bedingungen sollen hier nachziehen.

Laut Aussage des Bundesamtes für Naturschutz ist das Formular 221 einzureichen.

Bei der jeweiligen Landesbehörde muss noch eine Vorlagebescheinigung ausgefüllt werden. Welche Landesbehörde im jeweiligen Bundesland zuständig ist, teilt das Bundesamt für Naturschutz BfN mit. 

Orchester, die z.B. in die USA einreisen erhalten Zertifikate die mit "Wanderausstellung" deklariert sind und  momentan eine Gültigkeit von 6 Wochen haben. 

Das Münchner Stadtportal stellt bereits für Bayern ein EG-Dokument Online. Vermarktung bedeutet, zu kaufen, zu verkaufen oder zu Verkaufszwecken vorrätig zu halten, anzubieten oder zu befördern, zu kommerziellen Zwecken zu kaufen, zum Kauf anzubieten, zu erwerben oder zur Schau zu stellen. Zur Schau zu stellen beinhaltet auch ein Konzert zu geben.

Für die als Elefanten-Elfenbeinersatz genommenen Materialien wie Mammut-Elfenbein / Kasein stellt das Bundesamt für Naturschutz eine Negativbescheinigung aus, die im Bedarfsfalle von einem speziellen Sachverständigen überprüft werden muss. Adressen sind über das BfN zu erfragen. 

rudiratlos Profilseite von rudiratlos, 09.09.2014, 19:47:55

Zum derzeitigen Zeitpunkt kann ich allen Foristen nur dringends empfehlen,von Reisen mit Streichinstrumenten in die USA abzusehen.

Ein renommiertes tschechisches Orchester musste ihre Tournee schon bei der Einreise abbrechen,da sämtliche Bögen vom amerikanischen Zoll beschlagnahmt wurden.

Einem Flötistensolisten aus Berlin wurden vom amerikanischem Zoll zwei wertvolle Palisanderflöten bei der Einreise zerbrochen.

Der polnische Pianist Christian Zimmerman,der immer mit seinem eigenen Flügel auf Konzertreisen geht,durftr sich mit ansehen ,wie amerikanische Zöllner die Elfenbeintastatur seines Flügels zerstörten.

Einer Prakikantin der Berliner Philharmoniker wurde bei ihrer Einreise nach Amerika von einem Zöllner die Elfenbeinkopfplatte ihres wertvollen Bogens mit einem Messer entfernt.,es grenzt an ein Wunder,dass hierbei nur Kopfplatte und Ebenholzunterlage zerstört wurden und der Kopf als Original nicht beschädigt wurde.

Demnächst gehen die Berliner Philharmoniker auf Amerikatournee.Ein Teil der Musiker, die nicht auf ihr Bogeninstrumentarium verzichten wollen ,organisierten sich CITES Bescheinigungen.Hierfür reiste extra eine Mitarbeiterin des Bundes für Naturschutz aus Bonn!! nach Berlin.Die Musiker mussten der völlig ahnungslosen Dame ihre Millant oder Raffin Zertifikate im Original(Musiker,die nur Zertifikatskopien mitführten mussten noch einmal nach Hause fahren um die Originale vorzulegen)zeigen,andere Musiker bekommen von Landon Violins inAmerika als Promotion für die Reise Bögen zur Verfügung gestellt.(Musiker nicht so prominenter Orchester dürften wohl kaum von Landon unterstützt werden,da der Werbewert für Landon uninteressant ist).

Die Zertifkate der BonnerDame kosteten pro Musiker 300€!!Die Gültigkeit dieser Klopapiervorlagen erlischt nach spätestens drei Jahren,danach muss dieser Schwachsinn wiederholt werden.Ein kleineres Orchester als die Philharmoniker würde bei diesen Zusatzkosten Tourneen canceln.

Ein großer Teil der Musiker geht aus Protest mit Billiggeigen und schrottigen Karbonbögen auf diese Reise,da sie die sichere Lösung aus nachvollziehbaren Gründen bevorzugen:Originalzitat eines Spitzenmusikers der 1.Geigengruppe der Philharmoniker:"Wenn die Amerikaner wollen,dass unser Orchester Scheisse klingt,dann erfüllen wir diesen Wunsch."

Um dies Persiflage auf die Spitze zu treiben,durfte sich ein Profimusiker bei der Einreise nach Amerika  verwundert beobachten,wie ein amrikanischer Großwildjäger mit einer afrikanischen Exporterlaubnis einer vermutlich korrupten afrikanischen Behörde,unbehelligt vom amerikanischem Zoll, einen kompletten Elefantenstoßzahn einführte.

Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum,dass amerikanische Orchester  oder Musiker bei der Wiedereinreise in die USA nie CITES Bescheinigungen vorlegen müssen.Zwei amerikanische Orchesterkollegen haben mir dies bestätigt.

 

 

Geige Profilseite von Geige, 10.09.2014, 14:11:38

 

Hier wird eine notwendige Sensibilisierung für den Umweltschutz mit der Brechstange umgesetzt.

Einem Telefonat nach mit der zuständigen Stelle beim BfN lässt vermuten, dass sich die Problematik ausdehnt, da sich das EU Recht noch in der Umsetzung befindet und vergleichbare Einreiseprobleme möglicherweise auch hier entstehen könnten.

Ein Bogenzubehör Lieferant riet mir gerade telefonisch ab, überhaupt weißes Kopfplattenmaterial zu verwenden, da ein  Zollbeamter i.d.R. bei der Einreise keine Unterscheidungsmöglichkeit selbst zwischen Kasein- und Knochenkopflatten hat und gegebenenfalls eine Untersuchung bei der Einreise anfordert. Ein weiteres Problem ist, dass die in Deutschland ausgestellten Zertifikate in den USA teils nicht anerkannt werden.

Auch der Lieferant der Kopfplatten bestätigte mir, dass es zwischen dem Mammut-Elfenbein und Elefanten-Elfenbein am Bogen - selbst für ihn - oft keine Unterscheidungsmöglichkeit gibt. Die Ansicht  des Querschnittes ist bei einer montierten Kopfplatte  einfach zu gering um hier eine sichere Aussage zu treffen. Er riet mir auch eher davon  ab, Zertifikate für Bögen auszustellen, dessen Herkunft nicht bekannt ist. Bei Bögen mit alten Kopfplatten lässt sich weder das alter noch die Herkunft des Materials bestimmen.

Im Grunde kann ich in der derzeitigen Lage nur Raten, sich ein Billiginstrumentenset für Auslandsreisen in entsprechende Länder zuzulegen.

Große Berufsorchester haben möglicherweise andere Wege ihre Instrumente mit Cites Bescheinigungen zu versorgen. Für normale Gruppierungen/ einzelreisende Musiker wird dieser geforderte "Dokumentenkrieg" eher ein KO Kriterium für Auslandsreisen in entsprechende Länder sein.

Gruß C.Adam (Geigenbaumeister)

rudiratlos Profilseite von rudiratlos, 20.09.2014, 18:37:09

Eine Geigenbauerin,die neben ihrer Tätigkeit in Brandenburg/Havel noch für eine Berliner Geigenbauwerkstatt arbeitet,teilte mir mit ,dass derzeit Berliner Geigenbauer damit ausgelastet sind,Instrumente der Berliner Philharmoniker für die nächste Amerikatournee umzurüsten.Bei zahlreichen Instrumenten müssen Palisanderwirbel oder exklusive,handgearbeitete Wirbel mit kleinen Elfenbeinverzierungen gegen Ebenholz-oder Buchsbaumwirbel ausgetauscht werden.

Weiterhin stellen die Philharmoniker jedem Streicher eine knapp vierstellige Summe zum Kauf eines schrottigen Karbonbogens zur Verfügung(die Peccattes oder Tourtes bleiben dann in Berlin).

Der Spitzensound der Streicher der Philharmoniker wird so sicherlich beeinträchtigt.

rudiratlos Profilseite von rudiratlos, 21.09.2014, 15:14:40

Leider gibt es schon wieder Neuigkeiten und keine guten:Die Streichinstrumentenauktionatoren Ingles und Hayday , www.ingleshayday.com informieren ihre Kundschaft unter den Links Buying at Auction und nachfolgend Shipping,dass eine Einfuhr von Elfenbeinprodukten in die USA,anders als im Artenschutzabkommen festgelegt,generell und unabkängig vom Alter des Elfenbeins untersagt ist.

Da ca.95-98%aller Sreichbögen Elfenbeinkopfplatten haben,wäre eine Einreise nach Amerika für nahezu alle Musiker unmöglich.Hier nutzen auch keine CITES Bescheinigungen mehr

minuetto Profilseite von minuetto, 21.09.2014, 16:58:42

Vielen Dank für den link.

Dazu habe ich jetzt einige Frage an die Geigenbauer/Bogenmacher (meine Fragen sind unabhängig davon, was ich über dieses Abkommen bzw dessen Handhabung durch die Unterzeichner-Staaten denke). Die meisten meiner Bogen haben eine Metallplatte (Ag bzw Au). Daher nehme ich einmal an, man könnte bestehende Elfenbeinplatten ersetzen. Meine Fragen: wäre dies effektiv machbar ? Wenn ja, wie aufwendig ist/wäre ein solcher Eingriff ? Wenn ja, würde mit einer Metallplatte das Gewicht des Bogens verändert (vermutlich erhöht) ? Hat das Material der Kopfplatte sonst noch Einfluss auf die Spieleigenschaften eines Bogens ?

Vielen Dank.

rudiratlos Profilseite von rudiratlos, 25.09.2014, 20:04:00

Eine Metallkopfplatte verändert das Spielverhalten gegenüber einer Elfenbeinkopfplatte,da die Metallplatte schwerer ist.Ein ausgezeichneter Bogenbauer aus Berlin,Tino Lucke, informierte mich ausserdem ,dass Metallkopfplateen aus Haltbarkeitsgründen bis auf das Holz der Bogenspitze mit kleinen Nägeln gestiftet werden müssen.Da französische Bögen im Backenbereich sehr oft extrem schlank und elegant gearbeitet sind,würden Umrüstungen auf Metallkopfplatten ein nicht unerhebliches Beschädigungsrisiko für die Bogenstange bedeuten,bei toperhaltenen Bögen würde sogar der Originalzustand zerstört.

Geige Profilseite von Geige, 21.09.2014, 20:54:58

Die Originalität eines Bogens steht auch im Zusammenhang mit dem Material der Kopfplatte. Z.B. alte HR.Pfretzschner Bögen besitzen eine sehr ästethisch ausgeformte Kopfplatte, die sich von der Fernambukstange bis zur Elfenbeinplatte  in einem speziellen, sehr schönem  Schwung verbreitern. Bei einer Erneuerung kann man aus meiner Sicht Mammut-Elfenbein akzeptieren. Dafür wird kein vom aussterben bedrohtes Tier  getötet. Ich würde mich hier weigern, bei einem solchen Bogen eine Metallkopfplatte anzubringen. Geschweige denn durch mögliche Gewichtsveränderungen  die Ballance der Stange abzuändern. Da Kopfplatten unterschiedlich dick und die Bogenkästchen unterschiedlich groß sind, lässt sich  nur am einzelnen Bogen abschätzen, welche Veränderung wirklich passiert. 

rudiratlos Profilseite von rudiratlos, 01.10.2014, 20:06:19

Die Information,dass jegliche Einfuhr von Elfenbein(auch von Kleinstteilen )in die USA generell untersagt ist,wird jetzt auch von Bonhams,www.bonhams.com,department:musical instruments,bestätigt.

Dies bedeutet eine Einfuhr nahezu aller Bögen in die USA ist nicht mehr möglich ohne vorherige aufwändige Umbauarbeiten.

Viele Geigen müssen wegen Elfenbein-oder Palisanderbestandteilen ebenfalls für die Einreise nach Amerika umgerüstet werden.

Bratscherin Profilseite von Bratscherin, 10.12.2014, 22:51:34
Hallo, ich habe mal eine Frage zu der Verordnung, die hier im Beitrag diskutiert wird. Vielleicht hab ich es auch überlesen oder nicht richtig verstanden, aber muss man demnächst auch bei Reisen innerhalb der EU-Länder diese Bescheinigung vorlegen? Gelten diese neuen Richtlinien inzwischen schon? Ich frage, weil ich in Frankreich wohne und Weihnachten nach Deutschland komme. Zwecks Weihnachtsliederspielen würde ich gern meine Bratsche mitnehmen, aber wenn dann z.B. der Bogen an der Grenze hängenbleiben würde, wäre das ärgerlich. Es ist zwar nirgendwo Elfenbein an meinem Bogen, aber Brasilholz steht ja auch auf der Artenschutzliste.

Vielleicht kann mir jemand ganz kurz ein Heads-up geben, ob ich die Reise mit Instrument wagen kann oder nicht. Andererseits fahr ich mit dem Zug, ich nehme an, dass dort eher auf andere Sachen geachtet wird, aber man muss ja nichts riskieren.

Ich wünsche allen eine schöne, musikalische Vorweihnachtszeit! :)
Neuester Beitrag asmahan Profilseite von asmahan, 10.12.2014, 23:57:55

Hallo Bratscherin

Keine Sorge, für Reisen innerhalb der EU braucht man keinen Instrumentenpass. Zudem ist Fernambukholz nicht der höchsten CITES-Schutzstufe unterstellt und vorläufig erst im unverarbeiteten Zustand deklarationspflichtig, so dass für Deinen Bogen auch sonst kein Risiko bestehen würde.

Also auch Dir klingende Weihnachten!

asmahan (die sich unlängst kreuz und quer durch den ganzen CITES-Wust gewühlt hat)

 

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