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Hallo, Leute,
im März hat eine Freundin von mir ihre Geiger reparieren gelassen. Da sie ab Mai viele Aufnahmeprüfungen an der Uni hat, hatte sie Sorge um die Zeit, nämmlich Anpassungszeit mit der neu reparierten Geiger und Übungszeit usw. Da hat der Geigerbauer(Reparaturarbeiter) gesagt, dass die Repartur spätestens bis 16.4. fertig wurde.
Aber heute ist schon 26.4., er hat mir nichts gesagt, keine Antwort und sogar ist er jetzt in Frankreich! (Das hab ich von einer Mitarbeiter von ihm gehört.) Er komme erst nächste Woche zurück. Meine Freundin hat im momentan viel Sorge um die Geiger und Prüfung.
Was soll meine Freundin dagegen machen? Kann sie Schadenersatz fordern? Und wie?
Bitte helfet ihr mal ..!
Viele Grüße
Noel
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Klar, eine rechtliche Handhabe hat man in diesem Fall nicht, aber wenn der Geigenbauer die Reparatur auf einen bestimmten Termin zugesichert hat und diesen nicht einhalten kann, dann ist er dem Kunden zumindest eine entsprechende Mitteilung schuldig; dann hätte sich die Wartezeit auch mit einem Leihinstrument überbrücken lassen. Wenn aber offenbar noch ein Mitarbeiter im Geschäft ist, würde ich an eurer Stelle mit diesem eine Lösung suchen.
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