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Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass, möchte ich moch ein paar Worte zum Thema "Noten kostenlos im Internet" verlieren. Wie ich schon im Beitrag "Noten - The Rose" geschrieben habe, erlischt das Urheberrecht des Komponisten an seinen Werken erst 70 Jahre nach seinem Tod. Nach dem Tod des Komponisten haben also zunächst dessen Hinterbliebene alle Rechte an den Werken.
Es ist aber noch etwas wichtig. Wenn ein solches Werk (z.B. von Mozart) von einem aktuell existierenden Verlag abgedruckt wurde, z.B. in einer Geigenschule, und man dieses Stück dort "rauskopiert" oder von dort "einscannt" o.ä. und diese "Kopie" dann in Umlauf bringt, dann verletzt man die Rechte dieses Verlags (immer vorher Zustimmung einholen, wird man als Geigenlehrer für Schülerkopien i.A. auch immer bekommen, denke ich - weiß ich aber nicht wirklich). In diesem Fall sind also auch "genügend alte Werke" nicht einfach so kopierbar.
Jetzt auch noch eine gute Nachricht: Es gibt Projekte, die "alte Stücke" übers Internet zum kostenlosen download anbieten und dabei auf diese Regelungen achten, damit also völlig legal sind. Ein solches Beispiel ist:
http://www.mutopiaproject.org/
Das schöne an diesem Projekt ist auch, dass das Notensetzprogramm Lilypond, das dort verwendet wird, ebenfalls eine freie Software ist, die sich jeder runterladen und benutzen kann.
Wenn jemand weitere solche Projekte kennt, dann bitte hier posten (unbedingt auf die Legalität der Seite achten und im Zweifelsfall das Projekt hier lieber nicht posten).
http://imslp.org/index.php?title=Hauptseite latürnich. Die Seiten, die nicht legal sind, sind in Deutschland blockiert.
http://violinsheetmusic.org/classical/d/delibes/
http://creativeviolin.org/category/sheet-music/?snap=D
Beide Seiten haben ausschließlich gemeinfreie Violinliteratur - aber nahezu alles bekannte und standardmäßige, übersichtlich nach Komponisten alphabetisch geordnet. sehr zu empfehlen
Hier kann man auch arrangements finden und Hörbeiträge:
http://www.free-scores.com/free-sheet-music.php?CATEGORIE=80
muss man aber etwas findiger im Suchen sein, da nicht nur kostenfreie, gemeinfreie Noten angeboten werden.
Ein ganz umfangreicher Link ist dieser, aber nur russischsprachig und man muss darauf achten, es gibt auch Noten, die in Deutschland nicht frei sind; und ach ja, viel ist erstmal in winrar runterzuladen und dann in einer eigenen Datei öffbar:
http://notes.tarakanov.net/violin.htm
Und diese ebenfalls russischsprachige , aber auch auf Englisch verfügbar, ist übersichtlicherer von der Menge her, hat aber Kleinods und ist gut zum direkten downloaden:
Da haste auch wieder recht
Habe gerade gesehen, dass das WIMA (Werner Icking Music Archive) seit dem 28.August 2011 dem IMSLP zugeführt wird... Vorläufig sind aber noch viele Sachen im WIMA zu finden, die noch nicht ins IMSLP überführt wurden.
Oh, das wäre ja praktisch. Bis jetzt wühle ich immer alle drei o.g. Seiten durch.
Es ist aber noch etwas wichtig. Wenn ein solches Werk (z.B. von Mozart) von einem aktuell existierenden Verlag abgedruckt wurde, z.B. in einer Geigenschule, und man dieses Stück dort "rauskopiert" oder von dort "einscannt" o.ä. und diese "Kopie" dann in Umlauf bringt, dann verletzt man die Rechte dieses Verlags (immer vorher Zustimmung einholen, wird man als Geigenlehrer für Schülerkopien i.A. auch immer bekommen, denke ich - weiß ich aber nicht wirklich).
Das ist so nicht richtig. Wenn ein Werk erst mal gemeinfrei ist, ist es das, auch wenn es tausendmal abgedruckt ist. Wenn jemand gemeinfreie Stücke in ein Geigenlehrbuch aufnimmt, ist zwar die Geigenschule als Ganzes urheberrechtlich geschützt nicht jedoch die darin verwendeten gemeinfreien Stücke. Allerdings muss vorsichtig sein und schauen, ob die Stücke wirklich gemeinfrei sind. Gerade in Sammlungen für Schüler und Anfänger ist, wo Beethoven oder Mozart draufsteht nicht Beethoven oder Mozart drin sondern eine überarbeitete und in den meisten Fällen stark vereinfachte Fassung, die den Anfänger nicht überfordert. Wenn in so einem Lehrwerk die Ode an die Freude gespielt wird, wird ja nicht der Violinpart sondern der Gesangspart und weil der mit dem Bass anfängt, muss er um mindestens eine Oktave nach oben verschoben werden, um für die Geige überhaupt spielbar zu sein. Eine solche Bearbeitung steht ihrerseits unter dem Schutz des Urheberrechtes und man müsste erst prüfen, ob nicht schon jemand auf die Idee gekommen ist und wenn ja, ob eine solche Bearbeitung schon gemeinfrei wäre oder noch nicht.
Aber ich möchte auch eine Notenquelle angeben: Trotz des Namens findet man auf www.noten-klavier.de auch Sachen für Geige; meistens mit Klavierbegleitung, aber die kann man ja auch einfach weglassen, wenn es am Pianisten fehlt ;-)
Der genaue Link ist dieser hier:
http://www.klavier-noten.com/kammermusik/
Die Duett-Noten sind alle selbst neu mit einem Notenprogramm geschrieben und ohne Fingersätze, dafür meist mit Video oder/mp3 versehen. Sehr empfehlenswert vor allem für leichtere Kammermusik!
Und wer kleine Stückchen sucht ist hier gut aufgehoben:
Vielleicht mag mal einer der Rechtsexperten die Lage vollständig darstellen. Ich glaube hier wird einiges "verquirlt".
Hier wird das gröbste erläutert:
Ich glaube jede Neuauflage eines alten Werks mit erneuertem copyright vom Verlag darf nicht kopiert werden. Streit gibt es bei neueren Urtextausgaben, in Canada zB. sind die nicht geschützt - hab ich so gelesen bei imspl - aber in Deutschland wohl.
Jede Bearbeitung hat neue Urheberrechte mit entsprechendem 70jährigen nachtödlichem Schutz der Rechte des Bearbeiters. Ich bin aber keinRechtsgelehrter - also ohne Gewähr.
Ich bin zwar kein Anwalt, habe mich aber doch recht intensiv mit diesen Fragen befasst:
Copyright und Urheberrecht sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Copyright ist ein reines Verwertungsrecht, während das Urheberrecht ein geistiges Besitzrecht ist. Das Copyright kann man veräußern, das Urheberrecht nicht. Das Urheberrecht hat man sobald man etwas erschafft, das Copryright muss man sich sichern. Sowohl das Urheberrecht als auch das Copyright sind durch internationale Verträge geschützt. Trotzdem wird für uns in Deutschland (in Österreich und in der Schweiz sieht es ähnlich aus) das Copyright nur dann relevant, wenn es international wird. Ein deutscher Verlag, der in Deutschland Noten vertreibt, kann für diese Noten logischerweise kein amerikanisches, britisches oder kanadisches Copyright beantragen. Auch ein Verlängerung exklusiver Verwertungsrechte ist, wenn das Urheberrecht einmal abgelaufen ist nicht möglich. Denn dazu müsste die Allgemeinheit als "Inhaber" der Rechte zustimmen aber das funktinoiert schon deshalb nicht, weil dem Verlag die Ansprechpartner fehlen.
Im Zusammenhang mit dem Internet wird es dann leider doch international und kompliziert, weil es schwer ist, fest zu legen, welche Bestimmungen nun anzuwenden sind. Die des Landes, von dem aus der Download gestartet wird? Die des Landes, in dem der Urheber/Copyrightinhaber saß? Oder die des Landes, in dem der Server steht, auf dem die Dateien gespeichert sind. Die Bestimmungen sind ja nicht nur vom Grundsatz her unterschiedlich, die Fristen variieren auch. In Kanada läuft das Copyright fünfzig Jahre nach dem Tod des Urhebers ab und die Werke werden gemeinfrei. In Deutschland sind es siebzig...
Wenn man in einem Musikalien- oder Notenversandhandel nach den Noten eines gemeinfreien Werkes sucht, wird man feststellen, dass es gleichzeitig Ausgaben von ganz unterschiedlichen Verlagen gibt. Das wäre nicht möglich, wenn ein Verlag, sobald er ein gemeinfreies Werk druckt, irgendwelche Schutzrechte genießen würde.
Neues Urheberrecht durch die Bearbeitung alter Werke entsteht nur, wenn dabei eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird. Ein Stück eine Oktave nach oben zu verschieben, könnte genügen (wobei das für meinen Geschmack recht wenig Schöpfungshöhe ist). Es für den Druck neu zu setzen genügt nicht. Aber das muss man wohl Einzelfall für Einzelfall betrachten...
Ich hab das PDF gerade mal überflogen. Ist damit wirklich alles klar?
Ich höre ein Stück von einem jungen Komponisten und schreibe es zu hause auf. Die Noten verteile ich in meinem Ensemble und wir üben eifrig damit. - Natürlich habe ich nicht den Komponisten oben auf die erste Seite geschrieben. Der Name ist mir einfach nicht mehr eingefallen - Dann kommt der große Tag und wir führen das Stückchen auf.
Urheberrechtsverletzung?
Aufführung ohne Anmeldung bei GEMA?
So nun kommts: Der junge Komponist war natürlich bei dem großen Tag dabei und hat seine Arbeit sofort erkannt - War wohl ne gut Kopie -, schaut auf die Noten und sieht keinen Hinweis darauf, dass alleine Ihm der Ruhm gehört. Was jetzt kommt, muss ich wohl nicht weiter ausführen...
Nächstes Beispiel: Ich kann toll malen und schaffe es handschriftlich die guten Ausgaben von Peters oder so 1:1 zu kopieren. Ich kann das sogar so gut, dass ich nicht einen einzigen Fehler mache und alle Bindebögen, Balken und Verzieren usw. übernehme. - Ist halt hat schon gut gesetzt. - Da ich das handschriftlich gemacht habe, ist das also erlaubt?
Nächstes Beispiel: Ich höre etwas und schreibe es auf. Um mehr Spannung in das Stück zu bringen baue ich in Teilen Synkopen ein und ändere die Dynamik. Damit noch klarer wird, wie ich gerne die Bindungen habe möchte male ich die Balken und Bindebögen so wie es sein soll und nicht so wie das Satzprogramm meint es zu seien hat. Dann schreibe ich den Komponisten hin und das dass Arrangement von mir ist. Ist das erlaubt? Was hat es mit den 70 Jahren auf sich? Darf ich "mein" Werk einfach so aufführen?
Ist deshalb alles freie im Internet nicht frei, weil der Komponist noch lebt ?
Fragen, fragen, fragen...
Ich bin kein Rechtsexperte. Soweit vorab.
Wichtig ist der Unterschied zwischen "kopieren" und "einscannen" im Vergleich zu "umarrangieren". Ersteres ist ganz klar eine Urheberrechtsverletzung. Kopiere ich also eine Seite aus einem Notenbuch und stelle das jpg ins Internet, dann verletzt das die Rechte der Urhebers, falls dieser noch Ansprüche darauf hat.
Wenn ich aber etwas "überarbeite", dann ist das möglicherweise anders. D.h. wenn ich ein Musikstück als Inspiration nehme und dieses durch einen kreativen Akt neu arrangiere, dann kann ich diese Überarbeitung möglicherweise als "von mir" betrachten und habe damit dann das Urhebrrecht an dieser Überarbeitung.
Wenn ich das juristisch fixieren möchte, dann sollte ich allerdings die Quelle deutlich kennzeichnen und die Art der Überarbeitung ebenfalls, z.B. "das Lied von xy arrangiert für 4-stimmigen Chor". Auch sollte ich immer die Quelle, d.h. i.A den Verlag der die Notensetzungsvorlage veröffentlicht hat, um dessen Einverständnis fragen. Wer so vorgeht hat nie ein Problem.
Fazit: Etwas 1 zu 1 kopieren ist natürlich im rechtsfreien Raum. Etwas Neues schaffen ist natürlich ein kreativer Akt. Die Quellen der Inspiration angeben ist ein Zeichen eigener Größe. Die Absicherung durch Rückfrage beim Urheber einer Inspirationsvorlage ist empfehlenswert.
Wichtig ist m.E. der Unterschied zwischen "Vervielfältigung" - Der Weg spielt keine Rolle
Geht es hier nicht zufällig um mehrere "Rechtsräume"? Geistiges Eigentum, Urheberrecht, Rechtserklärung im Schriftstück, Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
Eine Idee aufzugreifen und etwas neues daraus zu machen ist natürlich keine Vervielfältigung. Wie schwammig dies ist, haben einige Berichte in dem Medien gezeigt.
Was ist denn nun mit den 70 Jahren? Welche Bedeutung haben die?
Zum Trost: Es geht nur ums Geld. Die Geschichte hat mehrfach gezeigt, dass Noten nicht satt machen.
Noch etwas: Warum sollte ein junger Rechtsanwalt alles was es dazu zu erzählen gibt den Kollegen per PDF "übergeben"? Immerhin hat er durch das PDF auf sich aufmerksam gemacht. Das ist ja auch schon etwas.
Ein Bekannter, der eigene Geigen - Arrangements auf seiner Internetseite veröffentlicht, zahlt Gebühren.
Er bekommt natürlich auch eine Vergütung, die durch den Verkauf, Aufführungsrechte ect. entstehen. Er ist jedoch selber nicht Gebührenbefreit auf seiner eigenen Internetseite....
Als NichtJurist ist es schwierig, sich auf diesem Gebiet auszukennen. Gibt es ein Länderübergreifendes Gesetz?
Gerade das Beispiel IMSLP: Hier findet man ja fast alles "out of Copyright", also Kompositionen älter als 70 Jahre. Oft sind es Kopien aus veralteten Ausgaben, durchaus auch mit brauchbaren Fingersätzen versehen, haben den Server in Kanada. Ist es legal den Service in vollem Umfang hier zu nutzen?
Genutzt habe ich solche Downloads für Orchesterstimmen und Kammermusik zum kennenlernen, jedoch niemals im Konzert. Hier haben wir immer aus Leihmaterial oder gekauften Stimmen gespielt. Es steckt viel Arbeit im Notensatz eines Verlages. Der auch honoriert werden muß!
Eigentlich wollte ich heute Abend nichts mehr schreiben und mein Klavier quälen, aber...
So langsam wird es interessant: Nach 70 Jahren brauche ich den Urheber eines Stückes nicht mehr zu fragen, ob ich das in Noten pressen darf. Aber das was ich geschaffen habe, unterliegt doch wohl bitte dem Copyright. Darauf weise ich explizit auf der ersten Seite mit dem Hinweis, dass jede Vervielfältigung verboten ist , hin. Kopieren dieser einen meiner Version is nicht, obwohl der Besitzer des geistigen Eigentums sich schon nicht mehr daran erinnern kann, oder?
Stichwort Leihmaterial: Es gibt Großstädte mit städtischen Bibliotheken in denen es eine Notenabteilung gibt, und man kann sich alles leihen. Als Student kopierte man sich wichtige Seiten aus teuren Büchern, hier wird man das bei Noten ja wohl machen, um zu Hause noch länger üben zu können, als nur die Leihzeit. Klar darf man die nicht vervielfältigen und verkaufen oder weitergeben, ist ja auch nicht nötig, jeder der Interesse daran hat, kann sie sich selber ausleihen (und kopieren). Eigentlich ist das doch eine Lücke beim Urheberschutz.
Was anderes sind Leihgaben vom Verlag für Orchester (kenn mich nicht so aus - aber da muss man wohl auch ein Obulus zahlen ..), oder neue Stücke, deren Rechte der Verlag hat, aber noch keine editierte Ausgabe zum Verkauf (müssen die Geiger, die solche Stücke aufführen, zahlen?)
Bei Jugend musiziert z.B. sollte man immer gekaufte Orginalnoten dabei haben (ist aber z.B. bei einer Bach Partita doch Blödsinn, die gibts ja haufenweise gemeinfrei , da haben wohl Lobbyisten die Finger mit drin)
Stichwort Leihmaterial: Das ist m.E. keine Lücke im Urheberschutz. Kannst Du bitte die entsprechenden Artikel nennen? Wir müssen hier klar zwischen privater und kommerzieller (wozu auch die öffentliche Aufführung gehört) trennen. Darüber hinaus sind unbedingt die Rechtshinweise, die bei vertriebenem Schriftgut fast immer aufgeführt sind, beachten. Wenn dort steht, dass jegliche Vervielfältigung verboten ist, dann gilt das auch für die private Nutzung. Meistens steht dort nur, dass die Vervielfältigung verboten ist, in dem Fall darf man für die private Nutzung Kopien anfertigen. ABer nur, wenn man das Nutzungsrecht erworben (also gekauft) hat. Bei Ausleihen ist das Nutzungsrecht befristet. Nach Ablauf der Frist müssen auch die Kopien vernichtet werden. Kann uns hier ein Sachgelehrter bitte aufklären!
Originalnoten sollten den Vorteil haben, dass immer exakt das gleiche drin steht. Bei den Nachgearbeiteten sind häufig, unter anderen wegen des Copyrights, Veränderungen drin, die ein Stück "entstellen", wenn man das gesetzte wörtlich nimmt. Hat jemand andere Erfahrungen oder ist es tatsächlich Lobbyarbeit?
Bea schreibt:
"Was anderes sind Leihgaben vom Verlag für Orchester (kenn mich nicht so aus - aber da muss man wohl auch ein Obulus zahlen ..)"
Der Obulus ist ganz erheblich. Mein Kammerorchester hat pro Auftritt 200 bis 400 Euro zahlen müssen, je nach Verlag. In einem Fall waren es nur neugebundene Fotokopien der Originalausgabe, vermutlich aus dem 19. Jahrhundert.
Ein Laienorchester gerät so schnell in die finanzielle Zwickmühle, schließlich gibt es ja auch noch andere Augaben (Saalmiete, Heizung, Solisten, Werbung, Dirigent, etc.).
Ein Vorteil der geliehenen Noten besteht zwar darin, daß alle Stimmen dabei sind, die man braucht. Aber manches Mal bin ich gezwungen, unspielbares Material per Notensatzprogramm zu bearbeiten (Klarinetten in C, Trompete in D. Das ist viel Arbeit, wenn man ein gutes Ergebnis mit allen Spielanweisungen und Stichnoten anstrebt). Oder blöde Fehler zu korrigieren (falsche Anzahl von Ganztaktpausen). Den jeweiligen Verlag interessiert diese Arbeit nicht - die Gebühr ist ja schon hereingekommen.
Es ist daher oft einfacher, sich Stimmauszüge von IMSLP-Partituren herzustellen.
Harald schreibt:
"Stichwort Leihmaterial: Das ist m.E. keine Lücke im Urheberschutz. Kannst Du bitte die entsprechenden Artikel nennen? Wir müssen hier klar zwischen privater und kommerzieller (wozu auch die öffentliche Aufführung gehört) trennen."
Dabei macht er es sich zu einfach. Der öffentliche Auftritt eines Laienorchesters (Rechtsform "Verein") ist sicherlich keine kommerzielle Nutzung des Notenmaterials. Wir nehmen Spenden an, um unsere Kosten zu decken. Nicht mehr. Jeder einzelne spielt umsonst.
Wenn ich zusammenfassen darf: Die durchgehende Kommerzialisierung von Urheber- und Notenrechten legt sich wie Meltau auf die Laien- und Hobbymusik. Was im kommerziellen Bereich noch sinnvoll ist, wird hier zum Gegenteil.
Uwe
Hallo!
Ich bin ganz neu hier, dies ist mein erster Eintrag und zunächst mal möchte ich Herrn Christian Adam sowohl für diese inhaltlich und formal hervorragende Webseite also auch für seine eigene Webseite danken, die mit Tipps und Humor wohl einmalig im deutschsprachigen Raum ist.
Mein Nick läßt vermuten, daß ich es zumeist mit etwas größeren Geigen zu tun habe, richtig.
Zur Sache: Die meiner Meinung nach beste Sammlung von Links zu legalen und kostenlosen Noten-Downloads findet sich unter www.notenseiten.de (->Downloads). Dort finden sich die genannten großen Anbieter wie IMSLP, WIMA, rowy.net, mutopiaproject etc., aber auch etliche kleinere Seiten, z.T abseits der Klassik, wo man manche Perlen finden kann.
Grüße
Thomas
Gerade gefunden, hauptsächlich Kammermusik:
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