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Hallo Forumsleser
wir haben den GAU. Unser Sohn spielt seit über zwei Jahren geige und wir haben seinterzeit ein Anfänger-Set beim Geigenbauer gemietet. Nun ist das schlimmste passiert die Geige ist ihm im Geigenunterricht heruntergefallen das Kind ist völlig aufgelößt und ein Totalschaden. Die Geige ist laut Mietvertrag nicht versichtert und der Geigenbauer steht auf dem Standpunkt dass wir ihm die Geige zum heutigen Neuwert ersetzen sollen.
Im den Mietbedingung steht zwar das wir für Schäden zu haften haben aber nichts von Neupreis weder vom damaligen noch vom aktuellen. Er ist absolut überzeugt, dass er im Recht ist.
Kann der Eigentümer den heutigen Neupreis für eine zwei jahre alte einfache Schülergeige verlangen?
Dank für eure Hilfe Lalina
Bei Abschluss des Mietvertrages wird immer der Wert der Geige und des Bogens eingetragen. Und der mindert sich nicht, bei Kauf kann höchstens ein Teil der Miete angerechnet werden.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso nicht eine Versicherung abgeschlossen wurde, Normalerweise schließt man die auf Empfehlung des Geigenbauers gleich bei Vertragsabschluss diese mit ab und die beträgt tatsächlich nur 3 bis 4 € in dem Dreh pro Monat.
Ich würde mich mit dem Geigenbauer gütlich einigen, etwa nachträglich so eine Art Mietkauf vorschlagen - für ein Kind für die Geige wahrscheinlich so um die 500 bis 700 € veranschlagt sein (ein teureres gibt es sehr selten und muss meist auch mit einer weit höheren Miete und einer Versicherung bezahlt werden), und auch zur Güte ein Nachfolgeinstrument ausleihen - aber diesmal mit Versicherung.
Grundsätzlich verlieren Geigen nicht an Wert, sondern werden durch den Gebrauch sogar besser also auch teurer, nur Klangbeinträchtigende Schäden mindern den Wert. Deshalb lohnt es sich auch ein Instrument zu kaufen und dann wieder zu verkaufen.
Könnte es sein, dass die Mietgeige eventuell ein besonders günstiges Instrument war? Denn eigentlich kann ich nicht verstehen wieso die Versicherung nicht abgeschlossen wurde.
danke für deine Antwort.
Zuerst die Frage warum mindert sich der Wert eines Schülerinstrumentes (Geige NP 2012 330,-€) nicht durch die Abnutzung? Sie wird durch das tägliche spielen nicht unbedingt schöner und erhält - auch wenn man es vermeiden wird doch hie und da mal eine kleine Macke erhalten. Würde ich die Geige heute irgendwo gebraucht kaufen müsste ich auch nicht den Preis einer nagelneuen Geige zahlen.
Der Gegenbauer will jedoch den heutigen Neupreis haben - das Instrument ist ja zwei Jahre alt und wird heute noch genau so verkauft nur inzwischen zu einem höheren Preis als damals.
Das scheint mir nicht gerechtfertigt. Abgesehen, davon haben wir weit mehr als den damaligen oder heutigen Neupreis inzwischen als Miete für die Geige gezahlt, aber hat aber wohl nichts mit dem Schadensfall zu tun.
Eine Versicherung hat der Geigenbauer nicht angeboten - dies steht auch so im Mietvertrag. Im Mietvertrag steht, dass wir für Schäden zu haften haben - hier steht aber nicht das wir den heutigen Neuwert ersetzen müssen.
Der Vermieter zeigt sich alles andere als kulant, wir hatten auch angeboten zur Not die gleiche Geige (neu) wieder zu kaufen (die gibt en nämlich bei anderen Anbietern auch auch nur günstiger), aber er meinte er würde das nicht akzeptieren.
Was machen wir - der Haftpflicht melden?
Zudem brauchen wir für unseren Sohn eine neue Geige - der ist eh völlig herunter mit den Nerven und hat Angst dass er jetzt nicht mehr Geige spielen kann/darf.
Dank für eure Unterstützung
Zu deiner Frage warum sich der Wert einer Geige mit dem Gebrach nicht mindert:
Selbstverständlich unterliegt die Geige wie du schon angemerkt hast einem gewissen Verschleiß, allerdings verhält es sich auch so, dass der Preis einer Geige nach klanglichen Kriterien beurteilt wird, einfach ausgedrückt, je besser die Geige klingt, desto mehr ist sie wert. Bei einer Geige verbessert sich der Klang, je länger und öfter sie gespielt wird und damit steigt auch der Wert, was im Normalfall die Wertminderung, die durch spielbedingte Macken und andere Schäden verursacht werden ausgleicht oder bei vorsichtiger Benutzung sogar übersteigt. Deshalb sind alte Instrumente in der Regel auch teurer als genauso sorgfältig oder sogar besser gearbeitete neue Instrumente. Teure Geigen werden gerade aus diesem Grund auch gerne von Banken und Versicherungsgesellschaften als Kapitalanlage genutzt.
Ich hoffe Ihr bekommt die Situation möglichst schnell in den Griff, wie meine Vorredner schon geschrieben haben, kann man sich ja eventuell mit dem Geigenbauer irgendwie einigen.
Wenn im Vertrag steht, dass ihr für Schäden haftet, schließt das auch "Gebrauchsschäden" ein, die den Wert der Geige jetzt mindern könnten. Solche Schäden hättet ihr - wenn der Vertrag buchstabengenau ausgelegt wird - am Ende der Miete erstatten müssen. Aber eine Abnutzung - wie etwa bei Autos - gibt es bei Geigen nicht. Bei Geigen spielt ja vor allem der Klang eine Rolle, und der wird mit der Zeit eher besser als schlechter.
Aber ich fürchte, der Vermieter ist im Recht. Er hat einen Anspruch darauf, schadlos gestellt zu werden und als Basis für die Entschädigung ist der Wiederbeschaffungswert anzunehmen. ABER: Geigen dieser Preisklasse werden meistens nicht einzeln sondern als Sets verkauft. Da aber nur die Geige kaputt ist, müsst ihr auch nur die Geige bezahlen. Bogen, Etui und was ihr sonst an Zubehör gemietet habt, darf der Geigenbauer Euch nicht in Rechnung stellen. Und das macht - selbst wenn man von absoluten Billigteilen ausgeht - mindestens sechzig Euro aus.
Ob ihr die Haftpflichtversicherung einschalten solltet oder nicht, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von den Vertragsmodalitäten ab (Wieviel Selbstbeteiligung habt ihr vereinbart? Wie wirkt sich der Schadensfall auf die Prämie aus? Und nicht zuletzt: Könnt ihr den Schaden überhaupt ohne Versicherung begleichen?). Die meisten Versicherungen beraten ihre Kunden in Schadensfällen; telefoniert mal mit denen oder mailt sie an, und fragt, welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht und entscheidet dann, was ihr macht. Wenn der Geigenbauer tatsächlich überzogene Forderungen stellen und nicht bereit sein sollte, davon abzurücken, würde ich es tatsächlich der Versicherung übergeben. Die haben nämlich im Gegensatz zu mir die Nerven, nur einen Teil zu bezahlen und es auf eine Klage ankommen zu lassen.
Aranton, ich bin eine treue und begeisterte Leserin Deiner Beiträge - aber ich fürchte, das mit der Klage seitens der Versicherung haut nicht hin. Bei einem Gegenstand im Wert von 330 Euro wird sich diese kaum auf ein Verfahren einlassen, weil die Bearbeitungskosten im Nu ein Mehrfaches dieser Summe betragen würden. Allenfalls besteht die Chance, dass - auch wieder wegen des nicht allzu hohen Betrages - die Haftpflichtversicherung Goodwill zeigt und den Schaden übernimmt. Ich drücke mal in diesem Sinn die Daumen!
Nee, sorum war das nicht gemeint: Ich meinte nicht, dass die Versicherung klagt, sondern dass sie gelassener damit umgeht, wenn ihr mit Klage gedroht wird, weil sie nur einen Teil der Forderungen anerkannt hat.
Und Versicherungen kommen damit ja oft genug durch. Gerade in solchen eher kleinen Fällen? Wer klagt schon, weil die Versicherung von 350 geforderten Euro nur 280 bezahlt hat? Wenn eine Versicherung so etwas macht, akzeptieren die meisten das zähneknirschend, während eine Privatperson damit normalerweise nicht durchkommt.
Soviel ich weiß, zahlt die Haftpflicht nicht bei gemieteten Gegenständen. Im Übrigen ist die Geige nun auch nicht gerade besonders teuer, es hätte teurer kommen können. Schließlich, wäre es Eure eigene Geige gewesen, wäre sie auch hin und das Geld weg.
Also beim nächsten Mal versichern. Im Vergleich zum Klavierspielen ist außerdem Geigespielen ziemlich günstig! Es ist auf jeden Fall viel wichtiger, dem Kleinen schnell ein neues Instrument zu beschaffen, und auf keinen Fall vorzuweinen, wieviel Geld nun sein "Unfall" kostet.
Ich weiß noch wie meine Tochter als sie kleiner war in Tränen aufgelöst war wegen einer gerissenen A-Saite. Sie dachte , dass wäre das Ende der Geige. Das Problem war allerdings schnell gelöst - eine A-Saite hatte ich noch in petto ....(Apropos Saiten können auch ganz schnell über 50 € gehen, nur um mal die 330 € zu relativieren, und der letzte Leihbogen meiner Tochter hatte allein schon einen Wert von über 200 €, die Geige um die 700 €, also mit Kasten um die 1000 €, Miete 15 € pro Monat...... Es gibt auch Leihgeigen im Wert von 3000 € für Kinder .....
So ging es weiter ...
Unser Kleiner hat eine neue Geige, gleich ne Nummer größer - Geigenlehrer sagt dass passt schon gut, alles prima unser Sohn ist begeistert, der Klang ist natürlich auch voller.
Die Geige habe wir online gekauft - der Musiklehrer war entsetzt als er davon erfuhr. Aber ließ sich davon überzeugen als wir ihm sagten es sei das gleiche Model das der Geigenbauer auch verleihe. Wir haben dann Geige eingerichtet, soweit noch notwendig und gestimmt sowie den neuen Bogen vorbereitet und ihn wieder zum Unterricht geschickt, der Lehrer hat die Geige sehr kritisch beäugt und war immer noch sehr skeptisch. Zwei Unterrichtsstunden später sprach uns der Lehrer noch einmal darauf an und meinte, dass alles super sei und die Geige einen sehr gute Klang hätte. Wir waren erleichtert.
Die Haftpflichtversicherung hat den Schaden übrigens voll übernommen.
Dank an alle
G Lalina
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