Geigenunterricht für Gross und Klein in Ulm und Umgebung
Hallo! Mein Name ist Laura A.- Micu und ich biete Geigenunterricht für Schüler und Interessierte jeden Alters. Meine bisherige Ausbildung habe ich in Graz (Bachelor of Arts, Hauptfach Violine) und in Düsseldorf (Master of Music, Hauptfach Violine) absolviert.
Nach abgeschlossenem Musikstudium möchte ich gerne nicht nur die Befähigung zum Geige spielen weitergeben, sondern auch die Freude am Musizieren, die Auseinandersetzung mit Musik sowie die Lust am eigenen Gestalten. Gerne biete ich eine kostenlose und unverbindliche Probestunde an.
Individuelle Unterrichtstermine für Berufstätige nach Feierabend und auch am Wochenende möglich.
Auf Ihre Kontaktaufnahme freue ich mich sehr!
Ort: 89073 Ulm
Webseite:
Erstellt am 28.08.2018
Aktualisiert am 28.08.2018
Rezensionen
Es ist noch keine Bewertung vorhanden.Oliver Helbig, 21.12.2018
Guten Tag,
ich bin der Fotograf und somit Urheber des Fotos (Geige auf Notenblatt) was Sie hier für Ihre kommerzielle Kleinanzeige nutzen. Ich kann mich nicht erinnern, Ihnen eine Erlaubnis zur Verwendung meines Fotos erteilt zu haben. Die Webseite mit dem Foto und Ihrer Anzeige habe ich als Beweis gesichert und von 2 Zeugen bestätigen lassen. Ich bin Berufsfotograf und investiere viel Zeit und Geld um qualitativ hochwertiges Bildmaterial zu erstellen. Dieses Bildmaterial wird dann von Verlagen und Werbekunden gegen nicht unerhebliche Lizenzgebühren erworben. Ohne mein Einverständnis dürfen Sie meine Fotos überhaupt nicht nutzen. Sie haben das Bild aber bereits seit dem 28.08.2018 für Ihre Zwecke genutzt. Auch eine Löschung des Bildes macht die bisherige unerlaubte und eigentlich lizenzpflichtige Nutzung sowie den entstandenen Schaden nicht rückgängig. Außerdem haben Sie mich als Urheber nicht benannt, dazu sind Sie verpflichtet ! Ich fordere daher von Ihnen eine angemessene Entschädigung für die unerlaubte gewerbliche Nutzung meines Fotos. Sollten Sie sich zum Sachverhalt nicht bis zum 31.12.2018 äußern, setze ich meinen Anspruch auf Schadensersatz auf dem rechtlichen Weg durch. Faktisch ist es ein Diebstahl an meinem Eigentum. Sie können davon ausgehen, dass jedes Foto im Internet einem Schutzrecht unterliegt, dabei spielt es keine Rolle ob es bei Google zu finden ist oder kein Name drunter steht. Zukünftig sollten Sie eine Fotolizenz immer vorher käuflich erwerben oder vorher wenigstes beim Fotografen eine schriftliche Genehmigung einholen. Wenn Sie mit einer Nachlizenzierung einverstanden sind, sehe ich von rechtlichen Schritten ab.
Hier ist noch ein Link zu entsprechenden Nachweisen wie meinem Personalausweis und Rohbildern des genutzten Fotos.
https://www.pictrs.com/silverfly-images/6052803
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Helbig
Oliver Helbig, 21.12.2018
Guten Tag,
ich bin der Fotograf und somit Urheber des Fotos (Geige auf Notenblatt) was Sie hier für Ihre kommerzielle Kleinanzeige nutzen. Ich kann mich nicht erinnern, Ihnen eine Erlaubnis zur Verwendung meines Fotos erteilt zu haben. Die Webseite mit dem Foto und Ihrer Anzeige habe ich als Beweis gesichert und von 2 Zeugen bestätigen lassen. Ich bin Berufsfotograf und investiere viel Zeit und Geld um qualitativ hochwertiges Bildmaterial zu erstellen. Dieses Bildmaterial wird dann von Verlagen und Werbekunden gegen nicht unerhebliche Lizenzgebühren erworben. Ohne mein Einverständnis dürfen Sie meine Fotos überhaupt nicht nutzen. Sie haben das Bild aber bereits seit dem 28.08.2018 für Ihre Zwecke genutzt. Auch eine Löschung des Bildes macht die bisherige unerlaubte und eigentlich lizenzpflichtige Nutzung sowie den entstandenen Schaden nicht rückgängig. Außerdem haben Sie mich als Urheber nicht benannt, dazu sind Sie verpflichtet ! Ich fordere daher von Ihnen eine angemessene Entschädigung für die unerlaubte gewerbliche Nutzung meines Fotos. Sollten Sie sich zum Sachverhalt nicht bis zum 31.12.2018 äußern, setze ich meinen Anspruch auf Schadensersatz auf dem rechtlichen Weg durch. Faktisch ist es ein Diebstahl an meinem Eigentum. Sie können davon ausgehen, dass jedes Foto im Internet einem Schutzrecht unterliegt, dabei spielt es keine Rolle ob es bei Google zu finden ist oder kein Name drunter steht. Zukünftig sollten Sie eine Fotolizenz immer vorher käuflich erwerben oder vorher wenigstes beim Fotografen eine schriftliche Genehmigung einholen. Wenn Sie mit einer Nachlizenzierung einverstanden sind, sehe ich von rechtlichen Schritten ab.
Hier ist noch ein Link zu entsprechenden Nachweisen wie meinem Personalausweis und Rohbildern des genutzten Fotos.
https://www.pictrs.com/silverfly-images/6052803
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Helbig
Oliver Helbig, 21.12.2018
Guten Tag,
ich bin der Fotograf und somit Urheber des Fotos (Geige auf Notenblatt) was Sie hier für Ihre kommerzielle Kleinanzeige nutzen. Ich kann mich nicht erinnern, Ihnen eine Erlaubnis zur Verwendung meines Fotos erteilt zu haben. Die Webseite mit dem Foto und Ihrer Anzeige habe ich als Beweis gesichert und von 2 Zeugen bestätigen lassen. Ich bin Berufsfotograf und investiere viel Zeit und Geld um qualitativ hochwertiges Bildmaterial zu erstellen. Dieses Bildmaterial wird dann von Verlagen und Werbekunden gegen nicht unerhebliche Lizenzgebühren erworben. Ohne mein Einverständnis dürfen Sie meine Fotos überhaupt nicht nutzen. Sie haben das Bild aber bereits seit dem 28.08.2018 für Ihre Zwecke genutzt. Auch eine Löschung des Bildes macht die bisherige unerlaubte und eigentlich lizenzpflichtige Nutzung sowie den entstandenen Schaden nicht rückgängig. Außerdem haben Sie mich als Urheber nicht benannt, dazu sind Sie verpflichtet ! Ich fordere daher von Ihnen eine angemessene Entschädigung für die unerlaubte gewerbliche Nutzung meines Fotos. Sollten Sie sich zum Sachverhalt nicht bis zum 31.12.2018 äußern, setze ich meinen Anspruch auf Schadensersatz auf dem rechtlichen Weg durch. Faktisch ist es ein Diebstahl an meinem Eigentum. Sie können davon ausgehen, dass jedes Foto im Internet einem Schutzrecht unterliegt, dabei spielt es keine Rolle ob es bei Google zu finden ist oder kein Name drunter steht. Zukünftig sollten Sie eine Fotolizenz immer vorher käuflich erwerben oder vorher wenigstes beim Fotografen eine schriftliche Genehmigung einholen. Wenn Sie mit einer Nachlizenzierung einverstanden sind, sehe ich von rechtlichen Schritten ab.
Hier ist noch ein Link zu entsprechenden Nachweisen wie meinem Personalausweis und Rohbildern des genutzten Fotos.
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Mit freundlichen Grüßen
Oliver Helbig
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